Wissenswertes zu Energieversorgung und Mieterstrom
Energieversorgung und Mieterstrom kann ganz schön kompliziert sein. Wir machen es dir einfach!
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. So einfach geht Mieterstrom.
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Energieversorgung und Mieterstrom kann ganz schön kompliziert sein. Wir machen es dir einfach!
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. So einfach geht Mieterstrom.
Wir sind dein Partner für die Umsetzung einer dezentralen, regenerativen Stromversorgung deiner Immobilie. Hierzu vermitteln wir dir einen für dich passenden Anbieter und Betreiber von Solaranlagen. Wir arbeiten hierzu mit etablierten Energieversorgern mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet zusammen. MARCLEY selber installiert und betreibt die Solaranlagen daher nicht.
Kurz und knapp: Ja! Genau das ist das Tolle an unserem Service. Mit MARCLEY erhältst du eine einfache und für dich kostenlose Umsetzung einer dezentralen, regenerativen Stromerzeugung deiner Immobilie. So schützt du gratis das Klima!
Schon heute hast du mit der Stromversorgung deiner Immobilie in der Regel nichts zu tun. Die Bewohner:innen (egal ob Mieter:innen oder Eigentümer:innen) schließen mit einem Energieversorger Ihrer Wahl einen Stromliefervertrag ab und erhalten von diesem ihren Strom. Zukünftig wird ein Energieversorger den Strom hierzu direkt auf dem Dach deiner Immobilie erzeugen können und braucht diesen nicht wo anders zu erzeugen oder einzukaufen. Du bietest ihm hierzu deine Dachfläche zur Nutzung an und erhältst als Gegenleistung die verschiedenen Vorteile des Mieterstrommodells.
Die Bewohner:innen deiner Immobilie können dann zukünftig den Strom direkt vom Dach, sog. Mieterstrom, beziehen.
Du beauftragst uns mit der Vermittlung zwischen dir und einem etablierten Energieversorger. Hierzu schließen wir einen Vermittlungsvertrag ab. Das geht ganz schnell und einfach online.
Als Anlage zu diesem Vermittlungsvertrag liegt bereits ein sog. Dachmietvertrag bei. Dieser regelt die spätere Vermietung deiner Dachfläche an den ausgewählten Energieversorger. Dieser Vertrag kommt zustande, sobald wir dich mit einem Energieversorger vermittelt haben. Dieser errichtet und betreibt im Anschluss die Solaranlagen auf deiner Immobilie.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und verlängert sich einmalig um 5 Jahre.
Für eine mögliche weitere Vertragsverlängerung bzw. Anschlussregelung wird sich der Betreiber der Solaranlage rechtzeitig mit dir in Verbindung setzen.
Der Energieversorger, in dessen Eigentum sich die Solaranlage befindet, ist verpflichtet den Rückbau auf eigene Kosten durchzuführen. Gegebenfalls ist ein längerer Betrieb der Anlage möglich. Hierzu wird sich die Betreiber:in der Solaranlage rechtzeitig mit dir in Verbindung setzen.
Mit Mieterstromtarifen können Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen 10 bis 20 Prozent an Stromkosten im Vergleich zum Grundversorgungstarif sparen.
Der Gesetzgeber hat sogar festgeschrieben, dass für Anlagen, die mit einem EEG-Mieterstromzuschlag gefördert werden, der Mieterstrom nur maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten darf.
Die Solaranlage wird mit Kabeln mit der vorhandenen Elektroverteilung verbunden. Die Kabel können dabei über vorhandene Kabelschächte oder leere Kaminrohre verlegt werden. Alternativ ist auch die Außenverkabelung über neue Fallrohre möglich. Die Wahl der Verkabelung wird individuell für deine Immobilie getroffen.
Neben der Solaranlage auf dem Dach deiner Immobilie werden im Technikraum (oft im Keller) neue Stromzähler und ein Wechselrichter installiert. Inwieweit der Platz dafür ausreichend ist, prüfen wir anhand deiner Fotos.
Aktuell werden in deinem Haus für jede Wohnung und für den sog. Allgemeinstrom jeweils ein Stromzähler verbaut worden sein. Zusätzlich werden nun noch ein Stromzähler für die Solaranlage und ein sog. Summenzähler, der die Summe aller Verbräuche und der Solaranlage misst, installiert. Die beiden Zähler können bei ausreichend Platz im vorhandenen Zählerschrank installiert werden oder werden mit einem zusätzlichen Zählerschrank angebracht.
Der Energieversorger, in dessen Eigentum sich die Solaranlage befindet, übernimmt die Kosten des Versicherungsschutzes. Für dich fallen keine Versicherungskosten an.
Grundsätzlich bist du als Eigentümer:in des Mehrfamilienhauses für Schäden am Gebäudedach und deren Beseitigung verantwortlich. Sollte durch die Errichtung oder den Betrieb der Solaranlage ein Schaden am Dach entstehen, trägt der Energieversorger, in dessen Eigentum sich die Solaranlage befindet, die Kosten für die Schadensbeseitigung.
Treten während der Vertragslaufzeit Schäden oder Mängel am Dach auf, stimmst du dich mit dem Energieversorger, in dessen Eigentum sich die Solaranlage befindet, über das weitere Vorgehen ab. So ist u.a. zu klären, ob die Solaranlage ganz oder teilweise abgebaut werden muss. Für den dabei entstandenen Ertragsausfall des Energieversorgers musst du nicht aufkommen, wenn es sich um Reparaturarbeiten handelt.
Rufen Sie uns an, um Ihre kostenlose Solaranlage auf Ihrem Mehrfamilienhaus für 2024 zu starten.