Neue Ära der Energieversorgung für Mehrfamilienhäuser und Immobilienwirtschaft durch „Solarpaket 1“ und Klimaschutzgesetz
Neue Ära der Energieversorgung für Mehrfamilienhäuser und Immobilienwirtschaft
Nach intensiven Diskussionen hat der Bundestag endlich das „Solarpaket 1“ und das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Diese Gesetze markieren einen Wendepunkt für die Energiepolitik in Deutschland und bieten insbesondere für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnbaugenossenschaften und Akteure in der Immobilienwirtschaft neue Chancen und Herausforderungen.
Was bedeutet das „Solarpaket 1“ für die Immobilienwirtschaft?
Das „Solarpaket 1“ zielt darauf ab, die Installation von Photovoltaikanlagen in Deutschland erheblich zu vereinfachen und zu fördern. Dies ist besonders relevant für die Immobilienwirtschaft, da Mehrfamilienhäuser und andere Immobilienkomplexe durch die Installation solcher Anlagen nicht nur zur Nachhaltigkeit beitragen, sondern auch signifikante Kosteneinsparungen im Energiebereich realisieren können.
Vorteile für Immobilieneigentümer:
Senkung der Energiekosten: Durch die Nutzung von Solarstrom können die Energiekosten für gemeinschaftlich genutzte Bereiche und auch die individuellen Stromkosten der Mieter gesenkt werden. Lesen Sie hier die Fallstudie Godehardiestraße, wie sie nichts bezahlen und den Strom direkt vom Dach beziehen.
Förderungen und Zuschüsse: Der neue „Sachsenkredit“ beispielsweise unterstützt die Installation von Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit Wärmepumpen und Speichern durch Tilgungszuschüsse, was die Anfangsinvestitionen deutlich reduziert.
Klimaschutzgesetz: Was ändert sich für die Immobilienbranche?
Das neue Klimaschutzgesetz verpflichtet die Immobilienwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit. Die Vorgaben für den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen werden strenger, was die Branche zwingt, innovative Lösungen zur Energieversorgung zu implementieren.
Wichtige Aspekte des Klimaschutzgesetzes:
Erhöhung der Energieeffizienz: Gebäude müssen künftig strengere Energiestandards erfüllen, was die Notwendigkeit energetischer Sanierungen erhöht.
Unterstützung von nachhaltigen Projekten: Projekte wie Agri-Photovoltaik, die Landwirtschaft und Solarstromerzeugung kombinieren, werden gefördert und bieten neue Investitionsmöglichkeiten.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – ein Modell für die Zukunft
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit erneuerbaren Energien wird durch diese Gesetze attraktiver. Solche Modelle ermöglichen es, Energie direkt vor Ort zu erzeugen und zu verbrauchen, was die Abhängigkeit von externen Energieversorgern reduziert und die Energiekosten weiter senkt. Wenn Sie das Projekt nicht selbst finanzieren möchten, lesen Sie hier mehr über die MARCLEY-Lösung. Link: https://www.marcley.de/blog-posts/energieeffiziente-mehrfamilienhauser
Beispielhaft hierfür steht:
Energiegemeinschaften: Mehrere Parteien eines Gebäudekomplexes schließen sich zusammen, um eine Photovoltaik-Anlage zu finanzieren und zu nutzen. Der erzeugte Strom wird unter den Mitgliedern aufgeteilt, was zu günstigeren Preisen und einer höheren Unabhängigkeit führt.
Fazit
Die Verabschiedung des „Solarpakets 1“ und des Klimaschutzgesetzes stellt einen entscheidenden Schritt für die Energiewende in Deutschland dar. Für die Immobilienwirtschaft eröffnen sich dadurch neue Wege zur Kostensenkung und Emissionsreduktion. Dies stärkt nicht nur das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit, sondern bietet auch ökonomische Vorteile durch staatliche Förderungen und langfristige Einsparungen.
Weiterführender Link: Sehen Sie sich das Erklärungsvideo „Was ist gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?“ an. https://youtu.be/Hc1OrBeh3Y0?si=TIy8PBtZKqTHOQ-a
Weiterführender Link: Sehen Sie sich das Webinar mit Experten zum Thema „Solarpaket 1 und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Anwendung“ an. https://youtu.be/TMMd_clm9vk?si=IAe6HOopj33lV-qc
Immer auf dem neusten Stand bleiben!
Newsletter abbonieren