Liefermodelle für Solarstrom

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Adi Gotlib

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Liefermodelle für Solarstrom: Ein Überblick für Genossenschaften, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer

Solarenergie ist längst mehr als nur ein Trend – sie ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Doch welche Modelle zur Nutzung von Solarstrom bieten sich speziell für Mehrfamilienhäuser an? Dieser Blog bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die gängigen Modelle: Volleinspeiseanlage, Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dabei wird klar, welches Modell welche Vorteile bietet und welches für Ihr Projekt am besten geeignet ist.

Volleinspeiseanlage: Der klassische Ansatz

In den frühen Jahren des Solarausbaus war die Volleinspeiseanlage das bevorzugte Modell. Hierbei wird der gesamte erzeugte Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist, und der Anlagenbetreiber erhält eine Einspeisevergütung. Dieser Ansatz war besonders attraktiv, als die Einspeisevergütungen noch hoch waren und Betreibern eine sichere Rendite boten.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren erheblich gesunken, was dazu führt, dass die Erträge oft nicht mehr ausreichen, um die hohen Anfangsinvestitionen zu decken. Zudem bietet dieses Modell den Bewohnern eines Gebäudes keine Möglichkeit, direkt von der erzeugten Solarenergie zu profitieren. Vorteile wie Kosteneinsparungen, Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen oder eine direkte Partizipation der Bewohner bleiben bei einer Volleinspeiseanlage ungenutzt.

Mieterstrom: Eine bewährte, aber komplexe Lösung

Das Mieterstrommodell war lange Zeit die einzige praktikable Möglichkeit, um den auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugten Solarstrom direkt den Bewohnern zugänglich zu machen. Der große Vorteil dieses Modells besteht darin, dass der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird, ohne dass er durch das öffentliche Netz geleitet werden muss. Damit können die Bewohner von den geringeren Stromkosten profitieren, die durch die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms entstehen.

Beim Mieterstrommodell übernimmt der Anlagenbetreiber – das kann entweder eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein externer Dienstleister sein – die Rolle des Stromversorgers. Das bedeutet, dass der Betreiber die Verpflichtung hat, die teilnehmenden Haushalte vollständig mit Strom zu versorgen, auch wenn die Solaranlage gerade nicht genügend Energie liefert. In solchen Fällen wird die Reststrommenge aus dem öffentlichen Netz bezogen und dem Mieterstromkunde in Rechnung gestellt. Um dieses Modell nutzen zu können, müssen die Bewohner ihre bestehenden Stromverträge kündigen und einen neuen Vertrag mit dem Mieterstromanbieter abschließen.

Die Umsetzung des Mieterstrommodells bringt jedoch auch einige technische Herausforderungen mit sich. Zunächst muss die Elektroverteilung im Gebäude zu einer sogenannten „Kundenanlage“ umgerüstet werden. Dies kann bedeuten, dass die gesamte elektrische Infrastruktur des Gebäudes auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden muss. Zusätzlich ist die Installation eines Summenzählers erforderlich, der entweder physisch oder virtuell installiert werden kann. Diese Maßnahmen müssen in enger Abstimmung mit dem lokalen Netzbetreiber durchgeführt werden, was den Installationsprozess zeitaufwendig und kostenintensiv macht.

Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die Abhängigkeit des Mieterstrommodells von staatlichen Förderungen. Der sogenannte Mieterstromzuschlag gemäß § 19 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll die Mehrkosten ausgleichen, die durch die Vollstrombelieferung entstehen. Die Höhe dieses Zuschlags ist jedoch variabel und hängt von den deutschlandweiten Ausbauzielen für Photovoltaik ab. Mit fortschreitendem Ausbau werden die Fördersätze regelmäßig abgesenkt, was die langfristige Rentabilität von Mieterstromanlagen beeinflussen kann. Zusätzlich wird der Mieterstrom durch die Nutzung eines gemeinsamen Netzanschlusses, an dem der Stromeinkauf aus dem öffentlichen Netz an einer zentralen Stelle erfolgt, implizit gefördert. (Siehe FAQ BMWK: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Solarpaket/faq-solarpaket.html). Dies macht das Mieterstrommodell für Betreiber und Investoren unsicherer, da es von den politischen Rahmenbedingungen abhängig ist.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Eine flexible und einfachere Alternative

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist eine jüngere und innovative Alternative zum Mieterstrommodell, die viele der Herausforderungen des Mieterstroms vermeidet. Auch bei der GGV wird der erzeugte Solarstrom direkt im Gebäude genutzt. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, dass der Anlagenbetreiber keine vollständige Lieferantenpflicht hat. Das bedeutet, dass die Bewohner weiterhin ihren bisherigen Stromversorger behalten können und lediglich einen zusätzlichen Vertrag für den Solarstrom mit dem Anlagenbetreiber abschließen.

Diese Aufteilung in zwei separate Verträge bringt mehrere Vorteile mit sich. Einer der wesentlichen Vorteile ist die Flexibilität für die Bewohner, die ihren Reststromanbieter frei wählen können. So können sie weiterhin von günstigen Marktangeboten profitieren und ihren Stromverbrauch optimieren, indem sie den Solarstrom während der sonnenreichen Stunden nutzen. Dies ermöglicht nicht nur Einsparungen bei den Stromkosten, sondern auch eine aktive Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.

Die technische Umsetzung der GGV ist im Vergleich zum Mieterstrommodell deutlich einfacher. Es muss lediglich ein neuer Zähler für die PV-Anlage installiert werden, und die bestehenden Zähler der Bewohner werden durch Smart Meter ersetzt. Die aufwendige physische Umrüstung der Elektroverteilung, wie sie beim Mieterstrom notwendig ist, entfällt vollständig. Dadurch können Projekte nach dem Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung in kürzerer Zeit realisiert werden, was die Gesamtinvestition reduziert und das Modell für Eigentümer und Betreiber attraktiver macht.

Ein weiterer Vorteil der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist die Preisstabilität. Da der Preis für den Solarstrom nur von den Stromgestehungskosten der PV-Anlage abhängt, können Betreiber langfristige Preisgarantien geben. Dies bietet den Bewohnern eine sichere Kalkulationsgrundlage, die beim Mieterstrommodell, aufgrund der Abhängigkeit von schwankenden Reststrompreisen, nicht gegeben ist.

Die Erfahrungen bei MARCLEY haben gezeigt, dass die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sowohl aus Betreiber- als auch aus Bewohnerperspektive erhebliche Vorteile bietet. Die schnelle Umsetzbarkeit, die einfache technische Integration und die langfristige Preisstabilität machen dieses Modell besonders attraktiv für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die auf eine nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung setzen möchten.

Fazit: Welches Modell passt zu Ihnen?

Jedes der vorgestellten Modelle hat seine eigenen Vorteile und Herausforderungen. Während die Volleinspeiseanlage heute weniger attraktiv ist, da die Einspeisevergütungen stark gesunken sind, bieten Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung moderne und nachhaltige Alternativen. Beide ermöglichen es, den vor Ort erzeugten Solarstrom direkt im Gebäude zu nutzen.

Unsere Erfahrung bei MARCLEY zeigt, dass die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in vielen Fällen eine besonders flexible und kosteneffiziente Lösung darstellt. Sie vereint die Vorteile einer direkten Solarstromnutzung mit einer einfachen und schnellen Umsetzung und bietet den Bewohnern gleichzeitig die Freiheit, ihren Reststromanbieter selbst zu wählen.

Wenn Sie darüber nachdenken, Solarstrom in Ihrem Gebäude zu nutzen, stehen wir Ihnen bei MARCLEY gerne zur Seite, um das für Ihre Bedürfnisse passende Modell zu finden und umzusetzen.

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